Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen, Montageleistungen und Reparaturen ("Leistungsbedingungen") der AGM GRUPPE
GmbH ( im folgendem AGM GRUPPE ), In den Tieräckern. 1, D-89520 Heidenheim

  1. Geltungsbereich
    1. Verkäufe,Schulungen, Lieferungen und Montageleistungen ("Leistungen") sowie Reparaturarbeiten, insbesondere nach der
      "AGM"-Methode, ("Reparaturen") von AGM GRUPPE erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden
      Leistungsbedingungen, die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistungen anerkennt.
      Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichender und ergänzender
      Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn die AGM GRUPPE diesen nicht ausdrücklich
      widerspricht.
    2. Diese Leistungsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den nachfolgenden
      Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur für Verbraucher oder Unternehmer getroffen werden.
  2. Vertragsschluss
    1. Die Angebote von der AGM GRUPPE sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung
      von der AGM GRUPPE oder die Erbringung der Leistung durch die AGM GRUPPE zustande und richtet sich ausschließlich
      nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Leistungsbedingungen.
    2. Für die AGM AKADEMIE gelten die jeweils aktuellen Teilnahmebedingungen.
  3. Leistungsfristen und -termine
    1. Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der AGM GRUPPE schriftlich bestätigt worden sind
      und der Kunde der AGM GRUPPE alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen
      rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat.
      Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
    2. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von der AGM GRUPPE liegende und von der AGM
      GRUPPE nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden die
      AGM GRUPPE für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die
      Dauer der Störung. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei
      berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Gefahrübergang
    1. Sofern die AGM GRUPPE für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst
      herstellt und zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat, ist die AGM GRUPPE zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
      soweit die AGM GRUPPE von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird. Dies gilt jedoch nur, wenn die AGM GRUPPE die
      Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat.
    2. Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage
      der Mitteilung der Versandbereitschaft oder der Abholbereitschaft des Liefergegenstandes bzw. des von der AGM GRUPPE
      fertig gestellten Fahrzeugs auf den Kunden über.
  5. Abnahme
    1. Der Kunde ist zur Abnahme der Leistungen und der Reparatur verpflichtet, sobald die AGM GRUPPE ihm die Beendigung
      der Arbeiten mitgeteilt hat. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer von der AGM
      GRUPPE gesetzten angemessenen Frist nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
    2. Nimmt der Kunde das Fahrzeug ohne Vorbehalt zurück, so sind Ansprüche wegen erkennbarer Mängel oder Schäden am
      Fahrzeug - ausgenommen an der von der AGM GRUPPE ausgetauschten oder reparierten Glasscheibe, für die die
      Gewährleistungs- und Garantieansprüche gemäß Ziff. 7, 8, 9 und 10 gelten – ausgeschlossen.
  6. Preise, Kostenvoranschläge, Zahlungsbedingungen
    1. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig gemäß Vereinbarung mit dem Kunden. Kostenvoranschläge sind, soweit nicht
      ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet, stets freibleibend.
    2. Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum
      Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste der AGM GRUPPE inklusive Verpackungs-, Transport- und
      Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    3. Preisangaben auf Informationsunterlagen sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich.
      Der Endpreis kann von den Orientierungspreisen abweichen.
    4. Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug in bar zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Selbstbeteiligung des Kunden bei
      Bestehen einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Wechsel / Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und
      für die AGM GRUPPE kosten- und spesenfrei erfüllungshalber angenommen.
  7. Beschaffenheit, Gewährleistung
    1. Die AGM GRUPPE gewährleistet, dass ihre Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen; sie
      bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die
      Eigenschaften, Merkmale und Charakteristika der Leistungen.
    2. Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Kunden von der AGM GRUPPE überlassenen Informationsmaterial
      sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen zu
      verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
    3. Bei jeder Mängelrüge steht der AGM GRUPPE das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung bzw.
      des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde der AGM GRUPPE die notwendige Zeit und Gelegenheit
      einräumen.
    4. Mängel wird die AGM GRUPPE nach eigener Wahl durch für den Kunden kostenlose Beseitigung des Mangels oder
      ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache ( "Nacherfüllung") sowie ggf. deren Installation beseitigen.
    5. Der Kunde wird die AGM GRUPPE die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur
      in dringenden Fällen zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn die AGM GRUPPE mit der Beseitigung des
      Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an die AGM GRUPPE den Mangel selbst
      oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der AGM GRUPPE den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
    6. Rechte des Kunden bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus vom Kunden verursachten Gründen eintreten, z. B. durch
      ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, oder durch natürliche Abnutzung oder durch äußere Einflüsse (wie z.B.
      Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel), sofern die Mängel nicht von der AGM GRUPPE zu vertreten sind.
    7. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat die AGM GRUPPE sie verweigert, so kann
      der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz gemäß Ziffer 9 oder
      Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Eine Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht vor, wenn von der AGM GRUPPE
      kein Mangel festgestellt wurde bzw. nicht festgestellt werden konnte. Weist der Kunde das Vorhandensein eines Mangels
      anderweitig nach, so ist die Nacherfüllung in jedem Fall bei der AGM GRUPPE durchzuführen. Die Rechte des Kunden bei
      zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung gemäß Ziff. 7.7, Satz 1, bleiben hiervon unberührt.
    8. Die Verjährungsfrist für Rechte des Verbrauchers wegen Mängeln beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den
      Verbraucher.Die Verjährungsregelung des § 479 BGB im Falle des Rückgriffs bleibt unberührt.
  8. Gewährleistung bei Reparaturen
    1. Die AGM GRUPPE gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße Ausführung der
      Reparaturen.
    2. Die AGM GRUPPE weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Reparatur von Fahrzeugverglasung nach der "AGMMethode"
      die Möglichkeit besteht, dass die Reparatur sichtbar bleibt und/oder während oder nach der Reparatur das
      beschädigte Glas spontan weiter reißt. Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht. Beauftragt der
      Kunde infolgedessen die AGM GRUPPE mit dem Austausch der Scheibe, so erfolgt dieser auf Kosten des Kunden. Die AGM
      GRUPPE erstattet in diesem Fall etwaige vorab gezahlte Kosten der Reparatur an denjenigen, der die Reparatur bezahlt hat.
    3. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B.
      durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche
      gegen die AGM GRUPPE geltend gemacht werden.
    4. Soweit bei der Reinigung stark verschmutzter Innenausstattungen der Einsatz aggressiver Chemikalien notwendig wird und
      hierdurch Farbverblassungen und Abweichungen verursacht werden, ist jegliche diesbezügliche Haftung seitens der AGM
      GRUPPE ausgeschlossen.
    5. Eine Haftung der AGM GRUPPE für alle Schäden am Fahrzeug, die vor Vertragsabschluss an dem betreffenden Fahrzeug
      vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Korrosionsschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen,
      Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches Im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht
      wurde, etc.)besteht nicht.
    6. Eine Haftung für Schäden an fachmännisch eingebauten Elektro-Bauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc) ist
      ausgeschlossen, wenn der Einbau der Bauteile nicht im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten der AGM GRUPPE schriftlich
      angezeigt wurde.
    7. Keine Mängel im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung sind:
      1. Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder Handhabung, z.B. durch schadhafte Scheibenwischer, Eiskratzer
        u. ä.
      2. Eigenverschulden des Kunden
      3. Mängel, die bei Vertragsabschluss bereits vorhanden waren
      4. Verschleiß
      5. verrostete Karosserieteile im Bereich der Scheibenmontagen
      6. geringe Blasen- und Schlierenbildung bei Folienmontagen
      7. Staub und Fremdkörpereinschlüsse
      8. Kleine Lichtspalte im Randbereich der Scheiben
    8. Keine Mängel stellen ferner beispielsweise auch folgende technische- physikalisch bedingten Erscheinungen an Gläsern dar:
      unauffällige optische Erscheinungen; farbige Spiegelungen (Interferenzen); optische Erscheinungen bei Isoliergläsern und
      bei vorgespannten Gläsern ("Hammerschlag"; Verzerrungen des äußeren Spiegelbildes ("Doppelscheinwerfereffekt") bei
      Isoliergläsern
    9. Die Abnahme der Reparaturen ohne Vorbehalt schließt alle Gewährleistungsansprüche für bei der Abnahme erkennbare
      Mängel aus. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
    10. Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch beträgt 24 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden,
      wenn dieser Verbraucher ist.
  9. Haftung und Schadensersatz
    1. Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9.2 und 9.3 wird die gesetzliche Haftung von der AGM GRUPPE für Schadensersatz wie
      folgt beschränkt: (i) Die AGM GRUPPE haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise
      vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis; (ii) Die AGM
      GRUPPE haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis (einschließlich
      Schäden am Fahrzeug, die auf dem Parkplatz in oder in unmittelbarer Nähe der AGM Gruppen-Station ohne grob
      fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden durch die AGM GRUPPE entstanden sind, wie z.B. Einbruchdiebstahl,
      Vandalismus). Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung
      (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten
      Körperschäden.
    2. Durch Einbruch können am Fahrzeug noch andere Schäden als nur an der Verglasung entstehen (z.B. Defekt am
      Fensterheber, Lackschäden, Beschädigungen an der Türinnenverkleidung o.ä.), für die die AGM GRUPPE keine Haftung
      übernimmt. Die AGM GRUPPE haftet nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit dieser nicht besonders zur Verwahrung
      übergeben wurde. Haftungsansprüche des Kunden aus Verwahrung gegen die AGM GRUPPE sind - außer bei Vorsatz,
      grober Fahrlässigkeit oder Arglist - ausgeschlossen.
  10. Garantiebedingungen
    1. Die AGM GRUPPE garantiert dem Kunden für die gesamte Dauer, während derer der Kunde Eigentümer des Fahrzeugs ist,
      folgendes:
      1. "30 Jahre Dichtigkeitsgarantie"- die Dichtigkeit der Montage der von der AGM GRUPPE erneuerten
        Fahrzeugverglasung, ("Dichtigkeitsmängel")
      2. sowie (b) "30 Jahre Haltbarkeitsgarantie" - die Haltbarkeit der Reparatur der Fahrzeugverglasung nach der "AGM
        "- Methode ("Haltbarkeitsmängel"). Ein Dichtigkeitsmangel liegt vor, wenn Feuchtigkeit durch oder am Rand der
        ausgetauschten Glasscheibe in das Innere des Fahrzeugs gelangt. Ein Haltbarkeitsmangel liegt vor, wenn die
        "AGM " Reparatur fehlerhaft war und die Glasscheibe infolgedessen an der reparierten Stelle weiter reißt.
    2. Die Garantie beginnt jeweils mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden zu laufen.
    3. Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde ausschließlich folgendes verlangen: (a) im Falle von Haltbarkeitsmängeln,
      sofern der Kunde die AGM GRUPPE einen Auftrag zum Austausch der Glasscheibe erteilt, wird der gezahlte Betrag für die
      "AGM " Reparatur von dem Rechnungsbetrag für den Scheibenaustausch gegenüber demjenigen, der die Reparatur bezahlt
      hat (Kunde bzw. Versicherung), abgezogen (Verrechnung); (b) im Falle von Dichtigkeitsmängeln die Nachbesserung dieser
      Dichtigkeitsmängel nur durch die AGM GRUPPE bzw. die AGM GRUPPE Niederlassung.
    4. Im Falle von Dichtigkeitsmängeln trägt die AGM GRUPPE die Kosten der Nachbesserung jedoch nur bis zur Höhe des dem
      Kunden ursprünglich für die Montage der Fahrzeugverglasung in Rechnung gestellten Betrages (Höchstgrenze). Die darüber
      hinausgehenden Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde selbst.
    5. Der Kunde kann im Rahmen dieser Garantie keine Entschädigung für Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand,
      Fahrtkosten, Kostenvoranschlag verlangen.
    6. Die Rechte aus dieser Garantie sind spätestens binnen einer Woche ab dem Auftreten des Garantiefalles unter Vorlage der
      jeweiligen Rechnung, bei der AGM GRUPPE schriftlich geltend zu machen.
    7. Die Garantie gilt nicht für Schäden, die von der AGM GRUPPE nicht zu vertreten sind.
    8. Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde, Fahrzeugeigentümer oder -besitzer die Verglasung selber repariert bzw.
      austauscht oder durch Dritte reparieren bzw. austauschen lässt.
    9. Diese Garantie gilt nur gegenüber dem Kunden selbst. Eine Übertragung ist ausgeschlossen. Wird das Fahrzeug nach
      Austausch bzw. Reparatur der Verglasung durch die AGM GRUPPE vom Kunden, Fahrzeugeigentümer oder –Halter an
      einen Dritten veräußert, so erlischt diese Garantie am Tag der Veräußerung des Fahrzeugs an den Dritten.
  11. Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen an Unternehmer
    Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur auf solche Kunden Anwendung, die Unternehmer sind.
    1. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der AGM GRUPPE gegen den
      Kunden Eigentum der AGM GRUPPE. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der der AGM
      GRUPPE zustehenden Saldoforderung.
    2. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte ("Vorbehaltsprodukte"), insbesondere ihre Verbindung
      mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht
      berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum der
      AGM GRUPPE gefährdende Verfügungen zu treffen.
    3. Der Kunde wird der AGM GRUPPE jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über
      Ansprüche erteilen, die hiernach an die AGM GRUPPE abgetreten worden sind. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf
      Vorbehaltsprodukte hat der Kunde sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen der AGM GRUPPE anzuzeigen.
      Der Kunde wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von der AGM GRUPPE hinweisen. Die Kosten einer
      Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Kunde. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu
      sichernden Forderungen von der AGM GRUPPE um mehr als 10 %, so ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu
      verlangen.
    4. Kommt der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber der AGM GRUPPE in
      Verzug und tritt die AGM GRUPPE vom Vertrag zurück, so kann die AGM GRUPPE unbeschadet sonstiger Rechte die
      Vorbehaltsprodukte herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig
      verwerten. In diesem Falle wird der Kunde die AGM GRUPPE oder den Beauftragten von der AGM GRUPPE sofort Zugang
      zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben.
  12. Beschaffenheit, Gewährleistung bei Lieferungen an Unternehmer
    Die Verjährungsfrist für Rechte des Unternehmers wegen Mängeln beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Leistungen an
    bzw. Abnahme der Reparatur durch den Unternehmer. Die Verjährungsregelung des § 479 BGB im Falle des Rückgriffs
    bleibt unberührt.
  13. Datenschutz
    Im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehung werden von der AGM GRUPPE Daten des Kunden verarbeitet. Auf die
    dem Kunden zustehenden Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten weisen wir hin.
  14. Allgemeine Bestimmungen
    1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Leistungsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der
      Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
    2. Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Leistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die
      Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Heidenheim.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den
Internationalen Warenkauf (CISG). AGM GRUPPE GmbH 2008

 

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