Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen, Montageleistungen und Reparaturen ("Leistungsbedingungen") der AGM GRUPPE
GmbH ( im folgendem AGM GRUPPE ), In den Tieräckern. 1, D-89520 Heidenheim
- Geltungsbereich
- Verkäufe,Schulungen, Lieferungen und Montageleistungen ("Leistungen") sowie Reparaturarbeiten, insbesondere nach der
"AGM"-Methode, ("Reparaturen") von AGM GRUPPE erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden
Leistungsbedingungen, die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistungen anerkennt.
Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichender und ergänzender
Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn die AGM GRUPPE diesen nicht ausdrücklich
widerspricht. - Diese Leistungsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den nachfolgenden
Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur für Verbraucher oder Unternehmer getroffen werden.
- Verkäufe,Schulungen, Lieferungen und Montageleistungen ("Leistungen") sowie Reparaturarbeiten, insbesondere nach der
- Vertragsschluss
- Die Angebote von der AGM GRUPPE sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung
von der AGM GRUPPE oder die Erbringung der Leistung durch die AGM GRUPPE zustande und richtet sich ausschließlich
nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Leistungsbedingungen. - Für die AGM AKADEMIE gelten die jeweils aktuellen Teilnahmebedingungen.
- Die Angebote von der AGM GRUPPE sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung
- Leistungsfristen und -termine
- Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der AGM GRUPPE schriftlich bestätigt worden sind
und der Kunde der AGM GRUPPE alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen
rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat.
Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. - Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von der AGM GRUPPE liegende und von der AGM
GRUPPE nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden die
AGM GRUPPE für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die
Dauer der Störung. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der AGM GRUPPE schriftlich bestätigt worden sind
- Gefahrübergang
- Sofern die AGM GRUPPE für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst
herstellt und zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat, ist die AGM GRUPPE zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
soweit die AGM GRUPPE von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird. Dies gilt jedoch nur, wenn die AGM GRUPPE die
Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. - Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage
der Mitteilung der Versandbereitschaft oder der Abholbereitschaft des Liefergegenstandes bzw. des von der AGM GRUPPE
fertig gestellten Fahrzeugs auf den Kunden über.
- Sofern die AGM GRUPPE für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst
- Abnahme
- Der Kunde ist zur Abnahme der Leistungen und der Reparatur verpflichtet, sobald die AGM GRUPPE ihm die Beendigung
der Arbeiten mitgeteilt hat. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer von der AGM
GRUPPE gesetzten angemessenen Frist nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. - Nimmt der Kunde das Fahrzeug ohne Vorbehalt zurück, so sind Ansprüche wegen erkennbarer Mängel oder Schäden am
Fahrzeug - ausgenommen an der von der AGM GRUPPE ausgetauschten oder reparierten Glasscheibe, für die die
Gewährleistungs- und Garantieansprüche gemäß Ziff. 7, 8, 9 und 10 gelten – ausgeschlossen.
- Der Kunde ist zur Abnahme der Leistungen und der Reparatur verpflichtet, sobald die AGM GRUPPE ihm die Beendigung
- Preise, Kostenvoranschläge, Zahlungsbedingungen
- Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig gemäß Vereinbarung mit dem Kunden. Kostenvoranschläge sind, soweit nicht
ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet, stets freibleibend. - Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste der AGM GRUPPE inklusive Verpackungs-, Transport- und
Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. - Preisangaben auf Informationsunterlagen sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich.
Der Endpreis kann von den Orientierungspreisen abweichen. - Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug in bar zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Selbstbeteiligung des Kunden bei
Bestehen einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Wechsel / Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und
für die AGM GRUPPE kosten- und spesenfrei erfüllungshalber angenommen.
- Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig gemäß Vereinbarung mit dem Kunden. Kostenvoranschläge sind, soweit nicht
- Beschaffenheit, Gewährleistung
- Die AGM GRUPPE gewährleistet, dass ihre Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen; sie
bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die
Eigenschaften, Merkmale und Charakteristika der Leistungen. - Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Kunden von der AGM GRUPPE überlassenen Informationsmaterial
sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen zu
verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. - Bei jeder Mängelrüge steht der AGM GRUPPE das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung bzw.
des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde der AGM GRUPPE die notwendige Zeit und Gelegenheit
einräumen. - Mängel wird die AGM GRUPPE nach eigener Wahl durch für den Kunden kostenlose Beseitigung des Mangels oder
ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache ( "Nacherfüllung") sowie ggf. deren Installation beseitigen. - Der Kunde wird die AGM GRUPPE die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur
in dringenden Fällen zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn die AGM GRUPPE mit der Beseitigung des
Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an die AGM GRUPPE den Mangel selbst
oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der AGM GRUPPE den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. - Rechte des Kunden bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus vom Kunden verursachten Gründen eintreten, z. B. durch
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, oder durch natürliche Abnutzung oder durch äußere Einflüsse (wie z.B.
Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel), sofern die Mängel nicht von der AGM GRUPPE zu vertreten sind. - Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat die AGM GRUPPE sie verweigert, so kann
der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz gemäß Ziffer 9 oder
Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Eine Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht vor, wenn von der AGM GRUPPE
kein Mangel festgestellt wurde bzw. nicht festgestellt werden konnte. Weist der Kunde das Vorhandensein eines Mangels
anderweitig nach, so ist die Nacherfüllung in jedem Fall bei der AGM GRUPPE durchzuführen. Die Rechte des Kunden bei
zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung gemäß Ziff. 7.7, Satz 1, bleiben hiervon unberührt. - Die Verjährungsfrist für Rechte des Verbrauchers wegen Mängeln beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den
Verbraucher.Die Verjährungsregelung des § 479 BGB im Falle des Rückgriffs bleibt unberührt.
- Die AGM GRUPPE gewährleistet, dass ihre Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen; sie
- Gewährleistung bei Reparaturen
- Die AGM GRUPPE gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße Ausführung der
Reparaturen. - Die AGM GRUPPE weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Reparatur von Fahrzeugverglasung nach der "AGMMethode"
die Möglichkeit besteht, dass die Reparatur sichtbar bleibt und/oder während oder nach der Reparatur das
beschädigte Glas spontan weiter reißt. Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht. Beauftragt der
Kunde infolgedessen die AGM GRUPPE mit dem Austausch der Scheibe, so erfolgt dieser auf Kosten des Kunden. Die AGM
GRUPPE erstattet in diesem Fall etwaige vorab gezahlte Kosten der Reparatur an denjenigen, der die Reparatur bezahlt hat. - Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B.
durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche
gegen die AGM GRUPPE geltend gemacht werden. - Soweit bei der Reinigung stark verschmutzter Innenausstattungen der Einsatz aggressiver Chemikalien notwendig wird und
hierdurch Farbverblassungen und Abweichungen verursacht werden, ist jegliche diesbezügliche Haftung seitens der AGM
GRUPPE ausgeschlossen. - Eine Haftung der AGM GRUPPE für alle Schäden am Fahrzeug, die vor Vertragsabschluss an dem betreffenden Fahrzeug
vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Korrosionsschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen,
Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches Im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht
wurde, etc.)besteht nicht. - Eine Haftung für Schäden an fachmännisch eingebauten Elektro-Bauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc) ist
ausgeschlossen, wenn der Einbau der Bauteile nicht im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten der AGM GRUPPE schriftlich
angezeigt wurde. - Keine Mängel im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung sind:
- Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder Handhabung, z.B. durch schadhafte Scheibenwischer, Eiskratzer
u. ä. - Eigenverschulden des Kunden
- Mängel, die bei Vertragsabschluss bereits vorhanden waren
- Verschleiß
- verrostete Karosserieteile im Bereich der Scheibenmontagen
- geringe Blasen- und Schlierenbildung bei Folienmontagen
- Staub und Fremdkörpereinschlüsse
- Kleine Lichtspalte im Randbereich der Scheiben
- Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder Handhabung, z.B. durch schadhafte Scheibenwischer, Eiskratzer
- Keine Mängel stellen ferner beispielsweise auch folgende technische- physikalisch bedingten Erscheinungen an Gläsern dar:
unauffällige optische Erscheinungen; farbige Spiegelungen (Interferenzen); optische Erscheinungen bei Isoliergläsern und
bei vorgespannten Gläsern ("Hammerschlag"; Verzerrungen des äußeren Spiegelbildes ("Doppelscheinwerfereffekt") bei
Isoliergläsern - Die Abnahme der Reparaturen ohne Vorbehalt schließt alle Gewährleistungsansprüche für bei der Abnahme erkennbare
Mängel aus. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. - Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch beträgt 24 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden,
wenn dieser Verbraucher ist.
- Die AGM GRUPPE gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße Ausführung der
- Haftung und Schadensersatz
- Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9.2 und 9.3 wird die gesetzliche Haftung von der AGM GRUPPE für Schadensersatz wie
folgt beschränkt: (i) Die AGM GRUPPE haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise
vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis; (ii) Die AGM
GRUPPE haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis (einschließlich
Schäden am Fahrzeug, die auf dem Parkplatz in oder in unmittelbarer Nähe der AGM Gruppen-Station ohne grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden durch die AGM GRUPPE entstanden sind, wie z.B. Einbruchdiebstahl,
Vandalismus). Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung
(insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten
Körperschäden. - Durch Einbruch können am Fahrzeug noch andere Schäden als nur an der Verglasung entstehen (z.B. Defekt am
Fensterheber, Lackschäden, Beschädigungen an der Türinnenverkleidung o.ä.), für die die AGM GRUPPE keine Haftung
übernimmt. Die AGM GRUPPE haftet nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit dieser nicht besonders zur Verwahrung
übergeben wurde. Haftungsansprüche des Kunden aus Verwahrung gegen die AGM GRUPPE sind - außer bei Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit oder Arglist - ausgeschlossen.
- Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9.2 und 9.3 wird die gesetzliche Haftung von der AGM GRUPPE für Schadensersatz wie
- Garantiebedingungen
- Die AGM GRUPPE garantiert dem Kunden für die gesamte Dauer, während derer der Kunde Eigentümer des Fahrzeugs ist,
folgendes:- "30 Jahre Dichtigkeitsgarantie"- die Dichtigkeit der Montage der von der AGM GRUPPE erneuerten
Fahrzeugverglasung, ("Dichtigkeitsmängel") - sowie (b) "30 Jahre Haltbarkeitsgarantie" - die Haltbarkeit der Reparatur der Fahrzeugverglasung nach der "AGM
"- Methode ("Haltbarkeitsmängel"). Ein Dichtigkeitsmangel liegt vor, wenn Feuchtigkeit durch oder am Rand der
ausgetauschten Glasscheibe in das Innere des Fahrzeugs gelangt. Ein Haltbarkeitsmangel liegt vor, wenn die
"AGM " Reparatur fehlerhaft war und die Glasscheibe infolgedessen an der reparierten Stelle weiter reißt.
- "30 Jahre Dichtigkeitsgarantie"- die Dichtigkeit der Montage der von der AGM GRUPPE erneuerten
- Die Garantie beginnt jeweils mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden zu laufen.
- Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde ausschließlich folgendes verlangen: (a) im Falle von Haltbarkeitsmängeln,
sofern der Kunde die AGM GRUPPE einen Auftrag zum Austausch der Glasscheibe erteilt, wird der gezahlte Betrag für die
"AGM " Reparatur von dem Rechnungsbetrag für den Scheibenaustausch gegenüber demjenigen, der die Reparatur bezahlt
hat (Kunde bzw. Versicherung), abgezogen (Verrechnung); (b) im Falle von Dichtigkeitsmängeln die Nachbesserung dieser
Dichtigkeitsmängel nur durch die AGM GRUPPE bzw. die AGM GRUPPE Niederlassung. - Im Falle von Dichtigkeitsmängeln trägt die AGM GRUPPE die Kosten der Nachbesserung jedoch nur bis zur Höhe des dem
Kunden ursprünglich für die Montage der Fahrzeugverglasung in Rechnung gestellten Betrages (Höchstgrenze). Die darüber
hinausgehenden Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde selbst. - Der Kunde kann im Rahmen dieser Garantie keine Entschädigung für Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand,
Fahrtkosten, Kostenvoranschlag verlangen. - Die Rechte aus dieser Garantie sind spätestens binnen einer Woche ab dem Auftreten des Garantiefalles unter Vorlage der
jeweiligen Rechnung, bei der AGM GRUPPE schriftlich geltend zu machen. - Die Garantie gilt nicht für Schäden, die von der AGM GRUPPE nicht zu vertreten sind.
- Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde, Fahrzeugeigentümer oder -besitzer die Verglasung selber repariert bzw.
austauscht oder durch Dritte reparieren bzw. austauschen lässt. - Diese Garantie gilt nur gegenüber dem Kunden selbst. Eine Übertragung ist ausgeschlossen. Wird das Fahrzeug nach
Austausch bzw. Reparatur der Verglasung durch die AGM GRUPPE vom Kunden, Fahrzeugeigentümer oder –Halter an
einen Dritten veräußert, so erlischt diese Garantie am Tag der Veräußerung des Fahrzeugs an den Dritten.
- Die AGM GRUPPE garantiert dem Kunden für die gesamte Dauer, während derer der Kunde Eigentümer des Fahrzeugs ist,
- Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen an Unternehmer
Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur auf solche Kunden Anwendung, die Unternehmer sind.- Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der AGM GRUPPE gegen den
Kunden Eigentum der AGM GRUPPE. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der der AGM
GRUPPE zustehenden Saldoforderung. - Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte ("Vorbehaltsprodukte"), insbesondere ihre Verbindung
mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht
berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum der
AGM GRUPPE gefährdende Verfügungen zu treffen. - Der Kunde wird der AGM GRUPPE jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über
Ansprüche erteilen, die hiernach an die AGM GRUPPE abgetreten worden sind. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf
Vorbehaltsprodukte hat der Kunde sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen der AGM GRUPPE anzuzeigen.
Der Kunde wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von der AGM GRUPPE hinweisen. Die Kosten einer
Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Kunde. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu
sichernden Forderungen von der AGM GRUPPE um mehr als 10 %, so ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu
verlangen. - Kommt der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber der AGM GRUPPE in
Verzug und tritt die AGM GRUPPE vom Vertrag zurück, so kann die AGM GRUPPE unbeschadet sonstiger Rechte die
Vorbehaltsprodukte herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig
verwerten. In diesem Falle wird der Kunde die AGM GRUPPE oder den Beauftragten von der AGM GRUPPE sofort Zugang
zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben.
- Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der AGM GRUPPE gegen den
- Beschaffenheit, Gewährleistung bei Lieferungen an Unternehmer
Die Verjährungsfrist für Rechte des Unternehmers wegen Mängeln beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Leistungen an
bzw. Abnahme der Reparatur durch den Unternehmer. Die Verjährungsregelung des § 479 BGB im Falle des Rückgriffs
bleibt unberührt. - Datenschutz
Im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehung werden von der AGM GRUPPE Daten des Kunden verarbeitet. Auf die
dem Kunden zustehenden Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten weisen wir hin. - Allgemeine Bestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Leistungsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. - Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Leistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. - Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Heidenheim.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Leistungsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den
Internationalen Warenkauf (CISG). AGM GRUPPE GmbH 2008




